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Finanzielle Mittel 2016

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten) wurden im Berichtsjahr insgesamt 94,1 Millionen Franken gesprochen.

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Ausgaben Viehwirtschaft

Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt 

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen. 

Neutrale Qualitätseinstufung 

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahrs 26 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Lieferanten und Abnehmer können das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung beanstanden. Die Beanstandung hat bei Tieren der Schweinegattung bis spätestens sechs, bei den übrigen Tiergattungen bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 688 533 geschlachtete Tiere der Rindvieh- und Schafgattung nach der CH-TAX eingestuft. Davon wurden die Einstufungen von 18 003 Tieren beanstandet (2,61 % aller eingestuften Tiere gegenüber 2,41 % in der Vorjahresperiode). Die Beanstandungen erfolgten bei 88 % der Fälle auf Wunsch des Lieferanten und bei 12 % auf Wunsch des Abnehmers.

Im Berichtsjahr blieb das Ergebnis der Nachklassifizierung bezüglich Fleischigkeit bei 32,1 % der Tiere unverändert. 43,7 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 16,5 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 4,6 % der Schlachtkörper wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse besser und
2,9 % eine ganze Klasse schlechter eingestuft.

Bei der Fettabdeckung blieben 61,7 % der Tiere in der Nachklassifizierung unverändert. 22,1 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 16,1 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 0,1 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse tiefer eingestuft.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 68 % der Muni, 33 % der Kälber und 60 % der Lämmer wurden 2016 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren es noch 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. In den letzten Jahren waren zwischen 40 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen sind für diese Entwicklung verantwortlich.

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahrs erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet Ort und Datum des Markts sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können.

Trotz rückläufigen Viehbeständen und einer geringeren Anzahl Grossviehmärkten (minus 3 Grossviehmärkte) wurden im Berichtsjahr 4373 zusätzliche Tiere (+7,7 %) gegenüber dem Vorjahr ersteigert. Die Anzahl ersteigerter Schafe sank hingegen gegenüber dem Jahr 2015 um 222 Tiere (-0,33 %). Die Zahl der Schafmärkte ging im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr auf 310 zurück (minus 10 Schafmärkte).

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Kontingentanteilsinhabern zugeteilt. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 1708 Tiere der Schafgattung und 129 Tiere der Rindergattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2016

MerkmalEinheitGrossviehSchafe
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl680310
Ersteigerte TiereAnzahl61 10868 058
Durchschnittliche Anzahl Tiere pro MarktAnzahl90220
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%1432
Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)Anzahl1291 708

Quelle: Proviande 

 
Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2016 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten 52 Fleischverarbeitungsbetriebe 631 Tonnen Kalbfleisch ein, welches sie im Herbst wieder auslagerten. Das BLW zahlte 3,1 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens.

Massnahmen auf dem Eiermarkt 

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern, wurden 2016 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite rund 1,7 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb der sogenannten «Aufschlagsaktion» schlugen die Eiprodukthersteller im Berichtsjahr 14,5 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 7,9 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Die Branche selber steuert etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen 14 Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle 

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2016 in erster Priorität innovative Projekte zur Schafwollverwertung. In zweiter Priorität erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. In diesem Rahmen unterstützte das BLW im Jahr 2016 acht innovative Projekte mit insgesamt gut 0,35 Millionen Franken.

7 Selbsthilfeorganisationen haben 263 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt gut 0,5 Millionen Franken ergab.

Förderung der Tierzucht 

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Artikel 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV; SR 916.310) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, welche eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Mit Inkraftsetzung der revidierten TZV per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Im Jahr 2016 wurden an 21 anerkannte Zuchtorganisationen Beiträge für züchterische Massnahmen von insgesamt rund 32,6 Millionen Franken ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt. Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen wurden weitere rund 1,5 Millionen Franken an anerkannte Zuchtorganisationen, anerkannte Organisationen zur Durchführung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen sowie Forschungsinstitutionen ausbezahlt.

Ausgaben Tierzucht


Mittelverteilung 2016

Rund 23,5 Millionen Franken bzw. 68,8 % der zur Verfügung stehenden Tierzuchtmittel flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes werden die Dienstleistungen der Organisationen zugunsten der Züchterinnen und Züchter verbilligt. Die Züchterinnen und Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

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Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. 2016 wurden fünf anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

Tiergenetische Ressourcen haben eine grosse Bedeutung für Ernährung und Landwirtschaft und verfügen über weitere wichtige Werte ökonomischer und sozialer Natur. Zudem haben sie einen hohen Optionswert. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, neue Krankheiten, andere Erwartungen der Gesellschaft oder sich ändernde Anforderungen an spezielle Produkte, reagieren zu können, dürften alte Rassen wieder vermehrt an Bedeutung gewinnen. Auch ihr Vermächtniswert, wovon spätere Generationen profitieren könnten, und ihr Existenzwert, dass es sie überhaupt gibt, sind gross. Das BLW unterstützt deshalb verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt.

Gegenwärtig werden 23 Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen und Hühner), welche aufgrund ihrer kleinen Populationen, eines zu hohen Inzuchtgrads oder aufgrund traditioneller Beweggründe als gefährdet gelten, unterstützt. Anerkannte Zuchtorganisationen, NGOs und Forschungsinstitutionen können Projekte zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Rassen einreichen. Diese Projekte beinhalten auf die Zucht ausgerichtete Erhaltungsmassnahmen und Massnahmen in Verbindung mit auf den Markt ausgerichteten Spezialprodukten. Zusätzlich zu den Erhaltungsprojekten können Forschungsinstitutionen Forschungsprojekte zur Abklärung, bzw. Verbesserung der tiergenetischen Vielfalt einreichen. Weiter organisiert das BLW jährlich gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierwissenschaften (SVT) Workshops für tiergenetische Ressourcen. Zusammen mit den Betroffenen wird weiter der Nationale Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) laufend erweitert. Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW ebenfalls stark im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch aktive Mitarbeit im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.

Entsorgungsbeiträge

Der Bund leistet Beiträge an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten mit dem Ziel, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht zu gefährden.
Im Berichtsjahr wurden total 47 765 526 Franken Entsorgungsbeiträge ausbezahlt, was einer Abnahme um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung nach Ereignis und Gattung:

Ereignis und GattungBeitrag je Einheit    Total Franken
Geburt RindFr. 25.– / Tier17 307 725
Schlachtung RindFr. 25.– /  Tier15 714 522
Schlachtung SchweinFr. 4.50 / Tier12 009 253
Schlachtung ZiegeFr. 4.50 / Tier139 990
Schlachtung Schaf    Fr. 4.50 / Tier994 023
Schlachtung EquidenFr. 25.– / Tier56 750
Schlachtung GeflügelFr. 12.– / Tonne1 543 262

Die Betreiberin der TVD zahlt im Auftrag des Bundes die Beiträge den Berechtigten aufgrund der entsprechenden Meldungen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) aus.

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Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit bei Tierseuchen und Lebensmittelsicherheit. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie – «Rinderwahnsinn») eingerichtet und seither laufend für den Vollzug der tierärztlichen und der landwirtschaftlichen Anliegen ausgebaut.  

Tierhalter können seit dem Jahr 2016 Ohrmarken mit einer entsprechenden Meldung an die TVD auf eine andere TVD-Nummer weitergeben. Dies war bisher dem TVD-Helpdesk vorbehalten. Das ist vor allem dann nützlich, wenn das Abkalben trächtiger Kühe während der Sömmerung erwartet wird.

Die kantonalen und eidgenössischen Vollzugsstellen (Rolle «Amtsstellen») und der TVD-Helpdesk können einsehen, wohin die Schweine einer Tierhaltung geliefert wurden. Die Basis für die Anzeige des Lieferbetriebs bildet die Angabe der TVD-Nummer des Herkunftsbetriebs bei der Zugangs- bzw. Schlachtungsmeldung. Im Rahmen des Salmonellen- Untersuchungsprogramms wurde per 1. Januar 2016 die Meldung der Einstallung für Geflügel auf der TVD eingeführt. Gleichzeitig mit der Meldung der Einstallung kann der Tierhalter das Untersuchungsformular, mit dem er Proben an eines der bewilligten Laboratorien schickt, generieren.

Seit dem Mai-Release des Berichtsjahrs kann der Bewirtschafter ein Begleitdokument ohne zeitliche Angaben erstellen. Ein Abgang kann wie bis anhin frühestens am Vortag auf der TVD gemeldet werden. 

Im Rinderbestand und bei der Abgangsmeldung wird neu das aktuelle Alter der Tiere in Tagen ausgegeben. Ebenfalls erscheinen im Rinderbestand das Todesdatum und das letzte Abkalbedatum. Rindviehhalter und Schlachtbetriebe haben neu die Möglichkeit, den Rinderbestand bzw. das Verzeichnis der geschlachteten Tiere einfach mittels Knopfdruck in eine unformatierte Excel-Datei zu exportieren.

Zusätzlich stehen dem Tierhalter auf der TVD die Rindviehrassen «Zwergzebu», «Pustertaler Sprinzen» und «Bordelaise» zur Auswahl.

Der Rollenwechsel ist für den Benutzer seit dem Oktober-Release zusätzlich zur bestehenden Funktion auch über ein Auswahlfeld im grauen Balken möglich (Breadcrumbs Navigation).

Mitgliedschafts- und Zuchtorganisationen können nun auch Schweine- und Geflügelmeldungen einsehen. Voraussetzung ist, dass der verantwortliche Tierhalter das Einsichtsrecht erteilt hat.

Kleberbogen mit der Ohrmarkennummer kann der Tierhalter neu über das Bestellmodul bestellen. Per Doppelklick auf die Ohrmarkennummer von Mutter-, Vatertier bzw. Nachkommen kann in der TVD durch den ganzen Stammbaum navigiert werden.
Bei den Zugangsmeldungen für Schweine kann optional eine Kategorie angegeben werden (Absetzferkel, Mastjager, Schlachtschwein, Muttersau, Eber, Remonte, Andere). Mit dieser Ergänzung soll der Schweine Gesundheitsdienst die Daten aus der TVD übernehmen, was das Meldewesen für die Schweineproduzenten vereinfacht, da nur noch an einem Ort gemeldet werden muss.

Auch der GVE-Rechner brachte neue Vorzüge: Seit Sommer 2016 ist die Prognose der Bestossung für Sömmerungsperioden verfügbar. Für die Berechnung müssen der Normalbesatz und das voraussichtliche Abfahrtsdatum eingegeben werden. Basierend auf den in der TVD erfassten Daten der Zugänge und Pendelstarts der Rinder erhält der Sömmerungsbetrieb seine individuelle Prognose für den Aufenthalt auf der Alp. So werden für alle Tiere der Rindergattung, die sich gemäss TVD-Meldung auf der Alp befinden, ein GVE-Kategorie Wert unter Berücksichtigung des zunehmenden Alters für das laufende Jahr berechnet. Konkret werden dem Landwirt die Normalstösse bis zum eingegebenen Abfahrtsdatum aufgezeigt. Weiter wird berechnet, wann der Schwellenwert und der exakte Normalbesatz erreicht sein werden. Wird die Bestossung unterbrochen, liefert der Prognoserechner für die letzte gesamte Bestossungsperiode einen brauchbaren Wert. Dank dieser Funktion können Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe ihren Aufenthalt auf der Alp noch besser planen und optimieren.
Das von der TVD verwendete Plug-In «Silverlight» wird nicht mehr von allen Browsern unterstützt. Deshalb hat das BLW der Betreiberin der TVD den Auftrag erteilt, eine Nachfolgelösung für Silverlight zu entwickeln.

Höchstbestände 

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich diverse Kontrollen durchgeführt und die entsprechenden Sanktionen ergriffen.
 
Das BLW kann auf Gesuch hin höhere Bestände bewilligen. Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestandes einreichen:

Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2016 verfügten 22 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine solche Bewilligung. Zusätzlich durften zehn Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen konnten, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahrs zwei Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Bewilligung.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht; hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Hanspeter Lüthi, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Corinne Boss, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Marcel Zingg BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht,
Colette Schmid, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht
Fabian Zwahlen BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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