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Die vermarktete Milchmenge ist im Berichtsjahr um 1,5 % auf 3,43 Millionen Tonnen gesunken. Davon stammten etwa 29 000 Tonnen (0,8 %) aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den Freizonen rund um Genf. Der Anteil der Milch aus biologischer Produktion an der gesamten vermarkteten Milchmenge lag bei 6,8 % und der Anteil aus der Produktion mit Fütterung ohne Silage bei 30,4 %. Rund 97 000 Tonnen (2,9 %) der vermarkteten Milch wurde auf Sömmerungsbetrieben produziert.

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Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2016    

Der Bund richtete im Jahr 2016 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von
15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden wie im Vorjahr 293 Millionen Franken eingesetzt. Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund knapp 2,5 Millionen Franken auf.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Daten monatlich melden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen den Milchverwertern zuhanden der Produzenten auszahlt.

Die Milchverwerter sind gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen weiterzugeben, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben. Die Zulagen sind in der Abrechnung über den Milchkauf für die Produzenten separat auszuweisen. Auch müssen die Milchverwerter die erhaltenen und ausbezahlten Zulagen in ihrer Buchhaltung ausweisen. Nachfolgende Grafik zeigt für das Kalenderjahr 2016 einerseits die Zahl der Milchverwerter, welche Zulagen erhielten sowie andererseits die ausgerichteten Milchzulagen der Milchverwerter, geordnet nach Grössenklassen der bezogenen Zulagen.

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Im Berichtsjahr erhielten 2281 Milchverwerter insgesamt 293 Millionen Franken an Milchzulagen, was durchschnittlich rund 128 000 Franken pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe: 20 % der Milchverwerter erhielten rund 94 % der Milchzulagen. Daneben erhielten 1362 oder 60 % der Verarbeitungsbetriebe einen Betrag von jährlich höchstens 10 000 Franken. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Verkäsungszulagen betrugen für diese Grössenklasse 4,8 Millionen Franken.

Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des BLW führt bei den Milchverwertern, welche die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen, risikobasierte Kontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden 225 Betriebe kontrolliert. Die Inspektoren des BLW mussten 79 der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, weil es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter in jedem Fall zurückerstatten.

Ausgaben Milchwirtschaft

Im Berichtsjahr gab es in der Schweiz 11 184 Betriebe im Talgebiet (inkl. Hügelzone) und 9906 Betriebe im Berggebiet mit Milchproduktion. Gegenüber dem Jahr 2015 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe um 3,5 % oder 761 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht mehr als zwei Betrieben, welche täglich mit der Milchproduktion aufhören. Zusätzlich wurde in der Alpungsperiode auf 2583 Sömmerungsbetrieben Milch produziert. Die vermarktete Milchmenge je Sömmerungsbetrieb erreichte im Mittel rund 37 645 kg.

Die durchschnittlich vermarktete Milchmenge lag im Jahr 2016 bei 200 160 kg je Talbetrieb und 108 246 kg je Bergbetrieb. Während im Talgebiet gegenüber dem Jahr 2015 durchschnittlich 3168 kg mehr geliefert wurde, waren es im Berggebiet rund 2743 kg mehr. In den letzten zehn Jahren betrug die Zunahme der gelieferten Milchmenge 62,7 % bei Tal- und 45,4 % bei Bergbetrieben. Diese ungleiche Entwicklung verdeutlicht die besseren Wachstumsmöglichkeiten im Talgebiet. Im Jahr 2016 war der prozentuale Zuwachs der durchschnittlichen Milchmenge gegenüber dem Vorjahr im Talgebiet tiefer als im Berggebiet. 

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ab 2014 Wechsel der Datenquelle vom Milchjahr (1.5. – 30.4.) auf das Kalenderjahr (1.1. – 31.12.)


Gegenüber dem Milchjahr 2000/01 ist die vermarktete Milchmenge je Kuh um 24,6 % und je ha landwirtschaftliche Nutzfläche um rund 40,8 % gestiegen. Sie betrug im Jahr 2016 somit 6225 kg je Kuh und 6025 kg je ha. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr betrug 9 kg/Kuh (0,1 %) und 13 kg/ha (0,2 %).

Im Jahr 2016 haben die ganzjährig bewirtschafteten Milchproduktionsbetriebe 3,31 Millionen Tonnen und die Sömmerungsbetriebe rund 97 000 Tonnen Milch vermarktet. 40,3 % der Milchproduzenten haben weniger als 100 000 kg Milch pro Jahr vermarktet. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion erreichte lediglich 15,2 %. Die Milchproduktionsbetriebe mit einer Jahresmenge von mehr als 350 000 kg produzierten mengenmässig 25,6 % der total vermarkteten Milch. Im Berichtsjahr vermarkteten davon 608 Betriebe über 500 000 kg, gegenüber 585 Betrieben im Vorjahr.

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Branchenorganisation Milch

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) ist die Plattform der schweizerischen Milchwirtschaft. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarkts bis am 31. Dezember 2017 auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt. Die Nichtmitglieder sind somit verpflichtet, für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge mit einer Mindestdauer von einem Jahr abzuschliessen. In den Milchkaufverträgen muss zudem die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt werden. Auf den Milchgeldabrechnungen sind die Milchmengen und die Preise je Segment einzeln auszuweisen.

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch 

A-MilchWertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz oder Stützung
(Zulage für verkäste Milch, Rohstoffpreisausgleich).
B-MilchMilchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung ohne Grenzschutz
oder Stützung für den Inlandmarkt und den Export.
C-MilchWertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.

Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind verpflichtet, die gekauften und verkauften Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Im Jahr 2016 wurden gemäss Auswertung des Erstmilchkaufs 83,0 % der Milch im A-Segment, 14,5 % im B-Segment und 2,5 % im C-Segment vermarktet. Die Anteile blieben damit gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert.

Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen bzw. den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Im Berichtsjahr hat die TSM bei 19 Milchverarbeitern überprüft, ob sie die im Jahr 2015 im B- und C-Segment eingekaufte Milch nur für die Herstellung der erlaubten Produkte verwendet haben. 2 Fälle von Verarbeitern, bei denen die TSM Mängel feststellte, wurden an die Geschäftsstelle der BO Milch zur Überprüfung weitergeleitet. Beide Fälle konnten im Sommer 2016 abgeschlossen werden, wobei die BO Milch in einem Fall Massnahmen ergriffen hat.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Rudolf Büschlen, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht
Monika Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht

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