Einleitung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Es hat den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 zu vollziehen. All diese Massnahmen sind im Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung aus dem Jahr 1996 (Art. 104 BV) verankert. Demnach muss der Bund dafür sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:
sicheren Versorgung der Bevölkerung;
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
Pflege der Kulturlandschaft;
dezentralen Besiedelung des Landes;
Gewährleistung des Tierwohls.
Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen» gegliedert.
Produktion und Absatz
Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.
Direktzahlungen
Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nicht über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.
Grundlagenverbesserung und soziale Begleitmassnahmen
Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen Ressourcen.
Der Bund wendete im Jahr 2016 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3659 Millionen Franken auf. Das entspricht 5,5 % der Gesamtausgaben des Bundes. Nach sozialer Wohlfahrt (22 532 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (9152 Mio. Fr.), Verkehr (9104 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (7133 Mio. Fr.) und Landesverteidigung (4631 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle.
Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich
Ausgabenbereich | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
---|---|---|---|---|
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Produktion und Absatz | 450 | 431 | 431 | 434 |
Direktzahlungen | 2 799 | 2 815 | 2 795 | 2 802 |
Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen | 189 | 184 | 160 | 148 |
Weitere Ausgaben | 268 | 263 | 282 | 275 |
Total Landwirtschaft und Ernährung | 3 706 | 3 693 | 3 667 | 3 659 |
Quellen: Staatsrechnung, BLW
Administrative Vereinfachung
Unter dem Ausdruck Administrative Vereinfachung wird ein Prozess verstanden, mit welchem die Qualität der bestehenden Rechtserlasse und deren Vollzugsprozesse überdacht und rationalisiert werden. Damit sollen sowohl die Kosten des Verwaltens bei Bund und Kantonen wie auch die Regulierungskosten, die auf dem Landwirtschaftsbetrieb anfallen, reduziert werden.
Am 17. Mai 2016 hat das BLW im Bericht zum Projekt «Administrative Vereinfachung in der Landwirtschaft» dargestellt, mit welchen Massnahmen die Administration der Agrarpolitik vereinfacht werden soll. Bis zum 1. Januar 2017 wurden Vereinfachungsvorschläge in Verordnungen sowie in Weisungen oder Vollzugsformularen umgesetzt, die in folgender Tabelle aufgeführt sind.
Daneben sind insbesondere in den Bereichen risikobasierte Kontrollen, Nährstoffbilanzierung, Biodiversitätsförderung und Datenmanagement Projekte gestartet worden, die zum Ziel haben, die Administration zu vereinfachen. Weil sowohl für die Umsetzung wie auch den Betrieb von neuen Informatikanwendungen nur beschränkte finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, mussten einzelne Projekte jedoch zurückgestellt werden.
Das Thema administrative Vereinfachung wurde in die Agenda Agrarpolitik 22+ aufgenommen. Zudem werden im Rahmen von Forschungsarbeiten Ansätze untersucht, wie eine Deregulierung und Fokussierung auf Ziele statt Handlungsanweisungen administrativ umgesetzt werden könnte, so dass effektiv eine administrative Entlastung der Landwirte sowie eine Senkung der Aufwände beim Bund und insbesondere den Kantonen entsteht.
Neben eigenen Aufzeichnungen im Rahmen von Betriebsführungs- und Planungstätigkeiten sind Landwirtinnen und Landwirte heute verpflichtet, für statistische Zwecke wie auch für die Auszahlung von staatlichen oder labelbezogenen Finanzmitteln, Daten aufzuzeichnen und Formulare auszufüllen. Das Forschungsprojekt «Administrative Vereinfachung in der Landwirtschaft» (Heitkämper et al. 2016) zeigte auf, dass die Angaben von Landwirtinnen und Landwirten zum administrativen Arbeitszeitaufwand sehr stark variieren, aber von 2012 bis 2015 tendenziell zunahmen. Insgesamt liegt jedoch gemäss den Kalkulationen von Agroscope der Aufwand für Administration auf den Betrieben im tiefen einstelligen Prozentbereich des gesamten Betriebsaufwands. Die Autorinnen der Studie kommen zum Schluss, dass es trotz der heutigen elektronischen Hilfsmittel in vielen Fällen zu Redundanzen bei Aufzeichnungen und Kontrollen kommt, was bei einigen Landwirten zu Unverständnis führt.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse schlagen die Autorinnen folgende Optimierungsansätze auf Betriebsebene vor:
Expertensystem – App zur Bereitstellung der aktuellen Formulare auf Betriebsebene sowie zur Verknüpfung verschiedener Informations-Tools zur Verfügung stellen,
Schulung und Beratung von Büroorganisation stärken,
Ein Bonus- oder Belohnungssystem im Bereich Kontrollwesen anstelle eines Sanktionssystems einführen,
Die Automatisierung von Aufzeichnungen einführen bzw. verstärken.
Literatur
Heitkämper K. et al. 2016. Administrative Vereinfachung in der Landwirtschaft. Agrarforschung Schweiz 7 (9): 390 – 395, 2016.
Thomas Meier, BLW, Fachbereich Agrarpolitik, thomas.meier@blw.admin.ch
Susanne Menzel, BLW, Fachbereich Agrarökonomie, Raum und Strukturen
Anton Stöckli, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation
Doris Werder, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
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