Biodiversitätsbeiträge
Die Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens. Sie ermöglicht viele Ökosystemleistungen, wie z. B. die Bestäubung, die natürliche Schädlingsregulierung oder die Bereitstellung von Erholungsraum von denen die ganze Gesellschaft profitiert.
In der Landwirtschaft haben die zunehmende Mechanisierung und die Intensivierung der Landnutzung zu einer Vereinheitlichung der ökologischen Bedingungen und damit zu einer Abnahme der Biodiversität geführt.
Mit den im Rahmen der Biodiversitätsbeiträge definierten Zielen und Massnahmen soll ein Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft geleistet werden. Insbesondere soll dem Rückgang prioritärer Arten und wertvoller Lebensräume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Sömmerungsgebiet entgegengewirkt werden. Die Beiträge werden für die Anlage, Pflege und Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) zum Erhalt und zur Förderung der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Sie setzen sich zusammen aus den Qualitätsbeiträgen mit den Qualitätsstufen I (Q I) und II (Q II) sowie dem Vernetzungsbeitrag.
Detaillierte allgemeine Informationen zu den Biodiversitätsbeiträgen finden Sie unter Biodiversitätsbeiträge sowie im Agridea-Merkblatt Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung.
Ziele der Biodiversitätsbeiträge
Die Ziele respektive Etappenziele betreffend Biodiversität sind in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014 – 2017 festgehalten. 2016 ist lediglich das Ziel von 40 % Anteil an Q II noch nicht erreicht. Um die operationalisierten Umweltziele Landwirtschaft (UZL) zu erreichen, müssten aber praktisch alle heutigen Flächen der Qualitätsstufe I UZL-Qualität erreichen. Neben QII-Flächen erfüllen auch andere Flächen, wie beispielsweise QI-Flächen des Ackerbaus und Pufferstreifen UZL-Qualität.
Etappenziele betreffend Biodiversität für das Jahr 2017 und Stand 2014, 2015 und 2016
Etappenziele Agrarpolitik 2014 – 2017 | Stand 2014 | Stand 2015 | Stand 2016 | |
---|---|---|---|---|
Qualitätsstufe I | 65 000 ha BFF im Talgebiet | 71 000 ha | 73 000 ha | 76 000 ha |
Qualitätsstufe II | 40 % der BFF mit Qualität | 34 % | 35 % | 37 % |
Vernetzung | 50 % der BFF vernetzt | 65 % | 71 % | 74 % |
Quelle: BLW
Strukturierung und Entwicklung der Biodiversitätsbeiträge
2016 wurden 400,2 Millionen Franken Biodiversitätsbeiträge im Rahmen von Direktzahlungen ausgerichtet. Die Beiträge für die Qualitätsstufe I entsprechen dabei 43 %, jene der Qualitätsstufe II 33 % und jene für die Vernetzung 24 %.
Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biodiversitätsbeiträge von 2014 – 2016.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Beiträge, aufgeteilt nach Beitragstypen, Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Für eine Übersicht über die Verteilung der Biodiversitätsbeiträge in den Kantonen und über die landwirtschaftlichen Zonen (mit Aufschlüsselung nach BFF-Typ) siehe unter «Service».
Höhe der Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Biodiversitätsbeiträge 2016 nach BFF-Typ, Zone und Art des Beitrags (Q I, Q II und Vernetzung).
Qualitätsbeiträge
In der Direktzahlungsverordnung wurden 2016 folgende Anpassungen bei den Qualitätsbeiträgen vorgenommen:
Die Beiträge für die Qualitätsstufe I wurden um 10 % reduziert. Ausnahmen bildeten die BFF-Typen, bei denen der Beitrag unter den Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit gefallen wäre: Wenig intensiv genutzte Wiesen, extensive Weiden und Waldweiden, Uferwiesen entlang von Fliessgewässern sowie BFF-Typen der Ackerfläche. Der reduzierte Betrag wurde auf die jeweilige Qualitätsstufe II umgelagert, so dass die Flächen mit guter biologischer Qualität finanziell insgesamt gleich hohe Förderbeiträge erhalten wie bisher.
Die Beiträge für die Qualitätsstufe I wurden begrenzt. Höchstens 50 % der beitragsberechtigten Fläche eines Betriebes können Beiträge der Qualitätsstufe I erhalten. Bei den BFF der Qualitätsstufe II gibt es keine Begrenzung. Mit dieser Regelung wird bezweckt, dass die Betriebe ihre Potenziale für die Produktion und die Bereitstellung von Biodiversität möglichst optimal nutzen. Diese Massnahme hat zum Ziel, das Verhältnis von Flächen der Qualitätsstufe II zu denjenigen der Qualitätsstufe I zu verbessern.
Die auf 2016 geplante Einführung einer Qualitätsstufe III zur Harmonisierung und Vereinfachung des Vollzugs der Biodiversitätsförderung nach Landwirtschaftsgesetz und Natur- und Heimatschutzgesetz wurde sistiert.
Anpassungen bei den einzelnen BFF-Typen sind untenstehend in den entsprechenden Abschnitten erwähnt.
Die Flächen der Qualitätsstufe I haben sich 2016 weitgehend stabilisiert. Zunahmen gab es bei den extensiv genutzten Weiden und Waldweiden und – tendenziell weniger stark als in den Vorjahren – bei den extensiv genutzten Wiesen. Der langjährig abnehmende Trend bei den wenig intensiv genutzten Wiesen hält weiterhin an.
Die gesamten Beiträge für die Qualitätsstufe I nahmen gegenüber dem Vorjahr um knapp 13 Millionen Franken ab. Dieser Effekt ist insbesondere auf die Beitragsreduktion im 2016 zurückzuführen.
Hinsichtlich der Umweltziele Landwirtschaft ist der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau generell noch immer sehr tief. Die Einführung des neuen BFF-Typs «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» bewirkt bisher keine Reduktion der übrigen BFF-Ackerelemente.
Entwicklung der Biodiversitätsförderflächen 2000 – 2016
(QI-Flächen, ohne Bäume)
Die Flächen der Qualitätsstufe II nahmen wie erwünscht zu. Anteilsmässig am bedeutendsten sind die extensiv genutzten Wiesen sowie die extensiv genutzten Weiden und Waldweiden.
Aus der Erhöhung der Q II-Beiträge und der Zunahme der Q II-Flächen im 2016 resultiert eine Zunahme der Ausgaben von knapp 20 Millionen Franken beim Total der Beiträge für Q II gegenüber dem Vorjahr.
Entwicklung der Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II
2001 – 2016 (ohne Bäume)
Vernetzungsbeiträge
Die vernetzten Flächen nahmen auch im Jahr 2016 zu. Wie bei den Qualitätsbeiträgen sind die extensiv genutzten Wiesen sowie die extensiv genutzten Weiden und Waldweiden flächenmässig am bedeutendsten. Im Jahr 2016 wurden 96,7 Millionen Franken Vernetzungsbeiträge ausbezahlt. Dies bedeutet eine Zunahme von 7 % gegenüber 2015.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der Vernetzungsflächen 2016 nach Biodiversitätstypen.
Entwicklung der Biodiversitätsföderflächen Vernetzung
2001 – 2016 (ohne Bäume)
Informationen zu den einzelnen BFF-Typen
Extensiv genutzte Wiesen
Die Beiträge für extensiv genutzte Wiesen der Qualitätsstufe I wurden 2016 um 10 % reduziert. Der Q II-Beitrag wurde um den in Q I reduzierten Betrag aufgestockt.
Sowohl die Q I-Flächen als auch der Anteil an Q II und an vernetzten Flächen haben bei den extensiv genutzten Wiesen im 2016 weiter zugenommen. Der Anteil an Q II ist in den Kantonen sehr unterschiedlich und reicht von 14 % (GE) bis 74 % (NW) mit einem Durchschnitt von 39 %. Der Anteil an vernetzten Flächen reicht von 49 % (GE) bis 94 % (UR) mit einem Durchschnitt von 79 %.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:
Wenig intensiv genutzte Wiesen
Sowohl die Q I-Flächen als auch der Anteil an vernetzten Flächen haben bei den wenig intensiven Wiesen im 2016 weiter abgenommen. Der Anteil an Q II-Flächen hat zwar leicht zugenommen, auffällig ist aber der mit 22 % durchschnittlich tiefe Anteil. Diese Q II-Anteile reichen von 0 % (GE) bis 67 % (SZ). Der Anteil an vernetzten Flächen ist durchschnittlich 52 % und reicht von 0 % (GE) bis 90 % (UR).
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden
Sowohl die Q I-Flächen als auch der Anteil an Q II-Flächen und vernetzten Flächen haben bei den extensiv genutzten Weiden und Waldweiden im 2016 weiter zugenommen. Der durchschnittliche Anteil an Q II-Flächen beträgt 35 % und reicht von 0 % (GE) bis 81 % (BL). Der durchschnittliche Anteil an vernetzten Flächen beträgt 72 % und reicht von 18 % (AR) bis 97 % (UR).
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Weiden und Waldweiden nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Streueflächen
Die Beiträge für Streueflächen der Qualitätsstufe I wurden 2016 um 10 % reduziert. Der Q II-Beitrag wurde um den in Q I reduzierten Betrag aufgestockt.
Der Anteil an Streueflächen ist gegenüber 2015 stabil geblieben. Dieser BFF-Typ ist in den Kantonen sehr unterschiedlich stark vertreten. Die Kantone SG, ZH und SZ decken zusammen 59 % dieser Flächen ab. Über die ganze Schweiz beträgt der Q II-Anteil
81 % und der Anteil an vernetzten Flächen 88 %.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Streueflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Hecken, Feld- und Ufergehölze
Die Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze der Qualitätsstufe I wurden 2016 um 10 % reduziert. Der Q II-Beitrag wurde um den in Q I reduzierten Betrag aufgestockt.
Die Hecken, Feld- und Ufergehölze haben 2016 leicht zugenommen, sowohl auf Q I-, wie auf Q II-Stufe und in der Vernetzung. Die kantonalen Unterschiede bei den angemeldeten Flächen auf QI-Stufe sind dabei gross und reichen von 1 ha (UR) bis zu 583 ha (BE). Schweizweit beträgt der Q II-Anteil durchschnittlich 38 % und reicht von 10 % (AI und VS) bis 85 % (BL). Der Anteil an vernetzten Hecken, Feld- und Ufergehölzen beträgt durchschnittlich 76 % und reicht von 20 % (AI) bis 89 % (GL, LU und SZ).
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölzen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Buntbrachen
Die Buntbrachen haben 2016 sowohl flächenmässig (+58 ha) als auch in Bezug auf die vernetzten Flächen (+132 ha) leicht zugenommen. Der Anteil vernetzter Buntbrachen an der totalen Buntbrachenfläche stieg von 70 % im Jahr 2015 auf 74 % im Folgejahr. 45 % der gesamtschweizerischen Buntbrachenflächen waren in den Westschweizer Kantonen VD, GE und FR angemeldet.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Buntbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Rotationsbrachen
Die Q I-Flächen der Rotationsbrachen sind 2016 stabil geblieben (+8 ha). Die vernetzten Flächen haben gegenüber 2016 leicht zugenommen (+48 ha), und auch der Anteil vernetzter Rotationsbrachen an der totalen Rotationsbrachenfläche stieg von 52 % im Jahr 2015 auf 59 % im Folgejahr. Rotationsbrachen werden weiterhin deutlich weniger angelegt als Buntbrachen.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rotationsbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Säume auf Ackerfläche
Die Säume auf Ackerfläche haben 2016 leicht zugenommen, sind aber flächenmässig unbedeutend. Nur gerade 194 ha wurden 2016 für Biodiversitätsbeiträge angemeldet, ein Drittel davon im Kanton AG.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Säume auf Ackerfläche nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Ackerschonstreifen
Wie die Säume auf Ackerfläche haben auch die Ackerschonstreifen flächenmässig leicht zugenommen, aber ebenfalls auf einem tiefen Niveau. Knapp die Hälfte dieser Flächen wurden 2016 im Kanton VD angemeldet, wo auch eine Zunahme um 39 % gegenüber 2015 verzeichnet werden konnte.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Ackerschonstreifen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge
Der einjährige BFF-Typ Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge wurde im Jahr 2015 neu eingeführt (siehe auch den Bericht «Funktionelle Biodiversität in der Landwirtschaft – Nützlinge und Bestäuber unterstützen die landwirtschaftliche Produktion»). Mit 128 ha im Jahr 2016 hat sich die Fläche gegenüber 116 ha im Vorjahr nur geringfügig ausgedehnt. Der Kanton BE, in welchem die Blühstreifen für Bestäuber ursprünglich entwickelt wurden, weist mit 40 ha die grösste Fläche auf.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
Die Uferwiesen entlang von Fliessgewässern weisen im Unterschied zu extensiv genutzten Wiesen keine Vorgaben zum Zeitpunkt des ersten Schnitts auf. Beitragsberechtigt sind maximal 12 m breite Streifen entlang der Gewässer. Mit 71 ha im 2016 sind die Uferwiesen entlang von Fliessgewässern der flächenmässig kleinste BFF-Typ.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet
Die Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet wurden im Jahr 2014 eingeführt. Bei diesem Typ muss die beitragsberechtigte Q II-Fläche vor der Beitragsauszahlung zuerst aufgenommen oder zumindest eingeschätzt werden. Da es sich um den flächenmässig bedeutendsten BFF-Typ handelt, sind die Erfassungsarbeiten teilweise noch nicht abgeschlossen. Vor allem in den grossen Sömmerungskantonen BE, VS und VD, insbesondere aber im Kanton GR, gab es einen grösseren Flächenzuwachs. Zudem waren die Daten für diesen BFF-Typ für den Agrarbericht 2016 noch nicht vollständig verfügbar; daher ist die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kantonen nicht gegeben.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt
Die Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen, um 17 % bei den Q II-Flächen und um 19 % bei den vernetzten Flächen. Qualitätsbeiträge werden lediglich für Q II-Flächen ausbezahlt, Vernetzungsbeiträge hingegen auch für Q I- Flächen. Der Weinbaukanton GE verfügt über keine Q II-Flächen und knapp eine halbe Hektare vernetzte Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Hochstamm-Feldobstbäume
Die Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe I wurden 2016 um
10 % reduziert. Der Q II-Beitrag wurde um den in Q I reduzierten Betrag aufgestockt.
Die Anzahl der Betriebe mit Hochstamm-Feldobstbäumen hat in den letzten Jahren leicht abgenommen. Der Baumbestand insgesamt sowie die Anzahl Bäume mit Vernetzungsbeiträgen blieben gegenüber 2015 mehr oder weniger konstant. Hingegen hat der Anteil an Q II-Bäumen in den letzten Jahren deutlich zugenommen: Im Jahr 2010 lag er bei 23 %, 2015 bei 34 % und 2016 bei 36 %. Betriebe mit 1 – 50 Bäumen weisen dabei mit 19 % den mit Abstand kleinsten Q II-Anteil auf, Betriebe mit 500 – 1000 Bäumen mit 57 % den höchsten (diese Anteile beinhalten neben den Hochstamm-
Feldobstbäumen auch die Nussbäume).
Mit einem Q II-Anteil von 63 % und einem Anteil an vernetzten Bäumen von 87 % weist der Kanton ZG bei diesen Kategorien die höchsten Werte auf. Die vier Kantone mit den grössten Baumbeständen BE, LU, TG und SG haben einen Q II-Anteil, der über dem Schweizer Durchschnitt von 36 % liegt.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Hochstamm-Feldobstbäume nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Nussbäume
Die Beiträge für Nussbäume der Qualitätsstufe I wurden 2016 um 10 % reduziert. Der Q II-Beitrag wurde um den in Q I reduzierten Betrag aufgestockt.
Sowohl die Anzahl Betriebe mit Nussbäumen (+32 %), die Gesamtzahl an Bäumen
(+30 %) wie auch die Anzahl Bäume mit Q II-Beiträgen (+48 %) respektive Vernetzungsbeiträgen (+40 %) haben gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Im Durchschnitt liegt der Q II-Anteil bei 30 %, der Anteil an Bäumen mit Vernetzungsbeiträgen bei
51 %. Die meisten Nussbäume mit Biodiversitätsbeiträgen stehen im Kanton VD, gefolgt von den Kantonen BE, AG und ZH.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Nussbäume nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen
Der BFF-Typ einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen, für welchen nur Vernetzungsbeiträge ausgerichtet werden, verzeichnet einen leichten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Mit Abstand am meisten Einzelbäume und Alleen sind im Kanton BE angemeldet, gefolgt vom Kanton LU. In diesen beiden Kantonen stehen 56 % dieser Bäume.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen
Die regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen haben sich gegenüber 2015 knapp verdoppelt, was vor allem auf Flächen in den Bergzonen III und IV im Kanton GR zurückzuführen ist. Dieser BFF-Typ, für welchen nur Vernetzungsbeiträge ausgerichtet werden, umfasst eine Vielzahl von Massnahmen, die durch das BLW bewilligt werden müssen.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.
Judith Ladner Callipari, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, judith.ladner@blw.admin.ch
Lisa Epars, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, lisa.epars@blw.admin.ch
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».