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Die geplante Gesamtmelioration im Suhrental, im Süden des Kantons Aargau gelegen, ist einzigartig. Das Grossprojekt zeichnet sich nicht nur durch die gemeinsame Betrachtung von vier Gemeinden, sondern auch durch die Kombination mit der parallel laufenden Planung eines Hochwasserschutzprojektes sowie der Revitalisierung der Suhre aus. Die Gesamtmelioration bringt etliche Vorteile für die Landwirtschaft, aber auch die nicht-bäuerliche Bevölkerung profitiert von einer ästhetischen Aufwertung der Landschaft und einem attraktiveren Naherholungsraum. Zudem bildet die geplante Gesamtmelioration die einmalige Chance, das für das Wasserbauprojekt benötigte Land an geeigneter Lage bereitzustellen. Um ein solch umfassendes Vorhaben erfolgreich zu realisieren, sind Koordinationsarbeiten zwischen den verschiedenen Abteilungen des Kantons, den Gemeinden sowie den Grundeigentümern notwendig.

Beim Suhrental handelt es sich um eine sich beidseitig der Suhre erstreckende Hügellandschaft. Die Topografie ist durch die Erosion der Seitenbäche und des ehemaligen Reussgletschers geprägt. Staffelbach – an der westlichen Talseite auf einer Endmoräne gelegen – ist die grösste der vier im Fokus der geplanten Gesamtmelioration stehenden Gemeinden. Südlich liegt Attelwil, die kleinste Gemeinde. Auf der gegenüberliegenden Seite am östlichen Rand der Talebene befindet sich Moosleerau. Im südlichsten Teil des Untersuchungsgebietes ist Reitnau lokalisiert.

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Meliorationsperimeter mit Unterscheidung des in einem ersten Schritt definierten Talbodenperimeters und der auf Wunsch der Gemeinden gemachten Erweiterung des Perimeters

Im Kanton Aargau gehören Hochwasser zu den am häufigsten auftretenden Naturgefahren. So weisen auch die Siedlungsgebiete der vier Gemeinden eine Gefährdung auf. Durch Wasserrückstau in den Suhreeinläufen lagert sich Schwemmmaterial ab, was die Durchflussmenge bei Starkniederschlag reduziert. Die eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlagen erhöht das Hochwasserrisiko. Auch die an das Tal angrenzenden Gemeinden Schöftland, Oberentfelden, Unterentfelden, Suhr und Buchs sind durch Hochwasserschutzdefizite im Siedlungsgebiet geprägt. Aufgrund der engen Platzverhältnisse in den Dorfkernen können diese Probleme nicht vor Ort, sondern nur mit regionalen Massnahmen behoben werden. Etliche Überschwemmungen in der Vergangenheit beweisen die Dringlichkeit eines Schutzkonzeptes zur Reduktion des Hochwasserrisikos und zur Vermeidung von Schäden.

2008 beantragte der Regionalverband «Oberes Suhrental» bei der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Erarbeitung eines Projektes für ein Hochwasserrückhaltebecken in Staffelbach sowie Teilausbaumassnahmen am Unterlauf der Suhre: Das Wasser soll im oberen Suhrental zurückgehalten und gezielt abgeleitet werden.

Gesamtmelioration im Suhrental – Potenzial und Einzigartigkeit

Die damaligen Regierungsräte der Departemente Bau, Verkehr und Umwelt sowie Finanzen und Ressourcen schlugen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt die gleichzeitige Durchführung einer Gesamtmelioration vor. Diese kann die Auswirkungen des Wasserbauprojektes auf die Landwirtschaft mildern und durch ästhetische und ökologische Gestaltungselemente einen Mehrwert für die nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung generieren. Sie dient dazu, das für die Hochwasserschutzmassnahmen benötigte Land an passender Lage bereitzustellen, ohne einzelnen Grundeigentümern Land zu enteignen.

Im Suhrental besteht sowohl bei den Betriebsstrukturen als auch beim Flurwegnetz und den Entwässerungsanlagen Handlungsbedarf. Dies wird im Zuge der Gesamtmelioration aufgegriffen. Mit gezielten Massnahmen wie beispielsweise einer Landumlegung bzw. Neuordnung der Parzellen wird die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt. Ebenso werden Massnahmen zum Vorteil der gesamten Bevölkerung umgesetzt. Als ökologische Mehrleistung in der Gesamtmelioration soll die Suhre auf Biodiversitätsbreite revitalisiert werden. Dadurch sowie durch das Anlegen von extensiven Wiesen in Flussnähe und am Ufer können die Lebensräume diverser Lebewesen, beispielsweise der vom Aussterben bedrohten, gebänderten Prachtlibelle aufgewertet werden. Einerseits wird die Hochwassergefahr reduziert, andererseits entstehen durch gezielte Bachöffnungen optimale Quer- und Längsvernetzungen. Die eher monoton wirkende Landschaft wird aufgewertet, wodurch sich der Erholungswert und die Attraktivität des Tals als Wohnort steigern lassen.

Erweitertes Beizugsgebiet

Die ursprüngliche Abgrenzung des Beizugsgebietes im Talboden erfolgte durch Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen zusammen mit der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Projektbegleitgruppe. Das Beizugsgebiet wurde in einem ersten Schritt so definiert, dass hauptsächlich die Anliegen des Hochwasserschutzes umgesetzt werden können. Aufgrund der Verflechtungen der Bewirtschaftungsverhältnisse zwischen dem Tal und den Gebieten in den Hängen sowie dem Handlungsbedarf bei der Arrondierung, dem Wegnetz und den Drainagen wurde der ursprünglich vorgesehene sogenannte Talbodenperimeter auf Wunsch der Gemeinden erweitert und die ansteigenden Gebiete ebenfalls miteinbezogen. Das gesamte Beizugsgebiet erstreckt sich aktuell auf 927 ha, wobei in jeder der vier Gemeinden ein separater Perimeter existiert und folglich auch jede Gemeinde einen eigenen Kostenteiler aufweist. Im Perimeter existieren 85 landwirtschaftliche Betriebe. Aufgrund der Vernetzung innerhalb des Suhrentals wurde nicht nur für jede Gemeinde einzeln, sondern auch eine gemeinsame, gemeindeübergreifende regionale Vorplanung erstellt. Durch die Betrachtung der Region als Ganzes werden Synergien genutzt und eine Gesamtsicht ist möglich.

Kombination Hochwasserschutzprojekt und Gesamtmelioration

Von 2008 bis 2011 wurde das Vorprojekt «Hochwasserschutz Suhrental» mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Staffelbach sowie Ausbaumassnahmen an der Suhre ausgearbeitet. Parallel dazu und mit ständigem koordinativem Austausch fand die Vorplanung der Gesamtmelioration statt, welche wie oben erwähnt, nicht wie üblich durch die Bewirtschafter oder die Gemeinde, sondern durch den Kanton initialisiert wurde.

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Blick auf den Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens in der Gemeinde Staffelbach. Beim Bau lässt sich die Topographie der Endmoräne des Reussgletschers ausnutzen.

Die Realisierung der Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte benötigt Land. Idealerweise kann den von den Massnahmen betroffenen Landwirten Realersatz angeboten werden. Für das Hochwasserrückhaltebecken und die Suhrerevitalisierung (mit Fläche für den Dammbau und Gewässerraum) müssen 8,5 ha Land erworben werden. Für Hochwasserschutzprojekte und Offenlegungen von Seitenbächen werden weitere 6 ha Land benötigt. Die Gesamtmelioration bildet dabei eine einmalige Möglichkeit, durch gezielte Landumlegungen bzw. Arrondierungen, das Land für das Wasserbauprojekt zur Verfügung zu stellen. Es gibt kein geeigneteres Instrument, um die Auswirkungen des Hochwasserschutzprojektes auf die Landwirtschaft zu mildern, die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig Vorteile für die nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung durch die ästhetische Aufwertung der Landschaft zu generieren als eine Gesamtmelioration. Ein Landenteignungsverfahren kann umgangen werden und der allenfalls noch notwendige Landabzug für die Wasserbaumassnahmen wird gerecht auf alle Grundeigentümer verteilt.

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Blick auf die Gemeinde Reitnau; aufgenommen bei der Evaluation von möglichen Linienführungen der auszudolenden Bäche

Stand der Gesamtmelioration und Ausblick

Jede Gemeinde wird die Durchführung der Gesamtmelioration einzeln beschliessen. Dies soll jedoch – auf Wunsch der Gemeinden und im Sinne des Kantons – möglichst zeitgleich erfolgen. Während in Staffelbach der Einleitungsbeschluss durch die Grundeigentümer gefällt werden soll, ist in den anderen drei Gemeinden die Abstimmung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vorgesehen. Die Gesamtmelioration wird idealerweise zeitlich so terminiert, dass die provisorische Landzuteilung bereits erfolgt ist, wenn die Flächen für Damm- und Wasserbauarbeiten gebraucht werden. Die Drainagen im an die Suhre angrenzenden Einstaubereich sollen möglichst saniert sein, wenn das Hochwasserrückhaltebecken in Betrieb genommen wird. Erschwert, aber auch spannender wird das Grossprojekt dadurch, dass in den Gemeinden Attelwil und Reitnau auf Januar 2019 eine Gemeindefusion vorgesehen ist, deren Koordination mit der Gesamtmelioration sowie mit dem Hochwasserschutzprojekt alle Betroffenen vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Entsprechende Strategiesitzungen fanden bereits statt.

Maëlle Mühlethaler, Fachspezialistin Meliorationen, Kt. AG, maelle.muehlethaler@ag.ch

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