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Mit der Agrarpolitik 2014 – 2017 wurde 2014 der Übergangsbeitrag eingeführt. Dieser stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014 – 2017 sicher. Der Übergangsbeitrag ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen. Auf der Webseite des BLW (www.blw.admin.ch) können weitere Informationen über Sinn und Zweck sowie zur Berechnung des Übergangbeitrags eingeholt werden. Diese finden sich unter der Rubrik Übergangsbeitrag.
 
Die anfänglich stark steigende Zunahme der Beteiligung an den freiwilligen Direktzahlungsprogrammen hat sich seit 2015 verlangsamt, so dass im 2016 für den Übergangsbeitrag nur leicht weniger Mittel zur Verfügung standen als im Vorjahr. Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge nach den Regionen ablesen.

Übergangsbeitrag 2016

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl18 15211 78412 89042 826
Beitrag pro BetriebFr.4 0323 7483 4803 788
Total1 000 Fr.73 19644 16544 854162 215

Quelle: BLW


Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und landwirtschaftlicher Zone.

Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Vermögen sowie bei einer wesentlichen Veränderung des Betriebes (Reduktion SAK um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr) begrenzt. In untenstehenden Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen ersichtlich.

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2016

Begrenzung
Übergangsbeitrag    
Betroffene
Betriebe
Abzug
Total
Abzug
pro Betrieb
EinheitAnzahl Fr.Fr.
Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK)
um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr)
1 0002 147 3742 147
Abzüge aufgrund von Einkommen
oder Vermögen
2 719   6 762 8672 487
Total der Begrenzung 8 910 241 

Quelle: BLW 

Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch

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