Finanzielle Mittel für Direktzahlungen
Nach der Einführung des weiter entwickelten Direktzahlungssystems der Agrarpolitik 14 – 17 (AP 14 – 17) waren in den Jahren 2014 und 2015 mehr Bewirtschaftende in die neuen Programme eingestiegen als erwartet worden war. 2016 nahm die Beteiligung nur noch leicht zu. Die Landwirtschaft erbringt viele gesellschaftlich erwünschte Leistungen und einzelne Ziele der AP 14 – 17 sind bereits erreicht. Bei anderen braucht es weitere Anstrengungen.
Das Direktzahlungssystem umfasst seit dem 1. Januar 2014 sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:
Ausgaben
Die Ausgaben für die einzelnen Programme haben 2016 nur noch leicht zugenommen. 2016 wurden weitere 24 Projekte zur Förderung der Landschaftsqualität bewilligt. So stiegen die Ausgaben für die Landschaftsqualitätsbeiträge 2016 auf 142 Millionen Franken. Bei den Biodiversitätsmassnahmen nahm die Beteiligung seit dem Jahr 2014 wesentlich stärker zu als erwartet. In der Folge lagen die Ausgaben im Jahr 2015 rund 77 Millionen Franken über dem geschätzten Wert. Deshalb hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2016 den Anreiz für die Biodiversitätsförderflächen mit Qualitätsstufe I mit einer Senkung der Beiträge reduziert. Der entsprechende Betrag wurde auf die jeweilige Qualitätsstufe II umgelagert, so dass die Flächen mit guter biologischer Qualität finanziell insgesamt gleich hohe Förderbeiträge erhalten wie bisher. Gleichzeitig wurden die Beiträge der Qualitätsstufe I auf maximal 50 % der Fläche des Betriebs begrenzt. Die Beitragsreduktion und Begrenzung hat die Qualitätsbeiträge für die Biodiversität stabilisiert. Eine weitere Zunahme ist hingegen bei den Ausgaben für die Vernetzung und für Biodiversitätsflächen im Sömmerungsgebiet festzustellen. So wurden insgesamt 400 Millionen Franken für die Biodiversitätsförderung (inklusive Vernetzung) aufgewendet. Infolge des nur noch leichten Zuwachses bei den freiwilligen Programmen wurden noch 162 Millionen Franken als Übergangsbeiträge ausgerichtet. Die Reduktion dieser Beiträge hat sich gegenüber dem Trend 2014 – 2015 somit deutlich verlangsamt.
Ausgaben für Direktzahlungen
Ausgabenbereich | 2014 | 2015 | 2016 | 2017¹ |
---|---|---|---|---|
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | |
Kulturlandschaftsbeiträge | 496 | 504 | 507 | 530 |
Versorgungsicherheitsbeiträge | 1 096 | 1 094 | 1 091 | 1 096 |
Biodiversitätsbeiträge | 364 | 387 | 400 | 400 |
Landschaftsqualitätsbeitrag | 70 | 125 | 142 | 150 |
Produktionssystembeiträge | 439 | 450 | 458 | 464 |
Ressourceneffizienzbeiträge | 6 | 17 | 25 | 65 |
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b) | 31 | 26 | 12 | |
Übergangsbeitrag | 308 | 178 | 162 | 107 |
Kürzungen/Vor- und Nachzahlungen usw. | -6 | -2 | -4 | |
Gesamt | 2 804 | 2 779 | 2 792 | 2 812 |
Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.
1 Budget 2017 gemäss Bundesratsbeschluss vom 15.12.2016
Quelle: BLW
Verteilung der finanziellen Mittel
Mit der AP 14 – 17 werden die Leistungen des Berg- und Sömmerungsgebiets stärker unterstützt. Damit soll vor allem die Offenhaltung der Flächen in diesen Gebieten besser abgegolten werden.
Veränderung der Direktzahlungen 2013 – 2016 nach Zonen
2013 | 2016 | Veränderung 2013 – 2016 | Veränderung 2013 – 2016 | |
---|---|---|---|---|
Mio. Fr. | Mio. Fr. | Mio. Fr. | % | |
Talzone | 1 084 | 1 022 | -62 | -6 |
Hügelzone | 380 | 365 | -15 | -4 |
Bergzone I | 333 | 324 | -9 | -3 |
Bergzone II | 445 | 445 | 0 | 0 |
Bergzone III | 259 | 272 | 13 | 5 |
Bergzone IV | 167 | 182 | 15 | 9 |
Sömmerungsgebiet | 101 | 171 | 70 | 69 |
Total (ohne Beiträge nach Art. 77a/b LwG bzw. Art. 62a GSchG) | 2 769 | 2 781 | 12 | 0 |
Quelle: BLW
2016 hat sich die Verteilung der Mittel zwischen Tal-, Hügel- und Berggebiet gegenüber 2015 nicht mehr wesentlich verändert.
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen für 2016 finden sich in folgenden Tabellen:
Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen
Übersicht Direktzahlungen nach Regionen
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)
Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)
Direktzahlungsberechtigte Betriebe nach Kantonen
Aufgrund der abnehmenden Zahl von Betrieben steigen die durchschnittlichen Direktzahlungen je Betrieb in allen Zonen. Betriebe, die im 2016 erstmals mehr als 150 000 Franken Direktzahlungen erhielten, sind fast ausschliesslich Mutterkuh- und Milchkuhbetriebe, wobei ein Drittel davon nach den Anforderungen des biologischen Landbaus produziert.
Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2016
Doris Werder, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, doris.werder@blw.admin.ch
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